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Lehrerin mit Kopftuch

DARF EINE MUSLIMIN IM ÖFFENTLICHEN DIENST MIT KOPFTUCH ALS LEHRERIN ARBEITEN?

Kurzantwort: Eine Muslim im öffentlichen Dienst darf mit Kopftuch als Lehrerin arbeiten. Ein Kopftuchverbot an Schulen ist nur im im Einzelfall zulässig, wenn eine konkrete Gefährdung des Schulfriedens oder der staatlichen Neutralität vorliegt.

Nach einem Beschluss des Bundeverfassungsgerichts aus dem Jahr 2015 darf einer Lehrerin, die an einer öffentlichen Schule das Kopftuch aus religiösen Gründen trägt, das Tragen des Kopftuches nicht mehr pauschal verboten werden.1 Ein Kopftuchverbot ist lediglich im Einzelfall zulässig, wenn eine konkret hinreichende Gefahr der Beeinträchtigung des Schulfriedens oder der staatlichen Neutralität vorliegt.2  Im selben Beschluss wies das Gericht auch darauf hin, dass eine Privilegierung von christlich- abendländischen Bildungs- und Kulturwerten unzulässig ist.3
Auch wenn die Rechtslage seit diesem Beschluss grundsätzlich geklärt ist, werden immer wieder Verstöße gegen die Religionsfreiheit kopftuchtragender Lehrerinnen bekannt. Insbesondere Berlin beharrte in der Vergangenheit darauf, dass ein Kopftuchverbot aufgrund des Berliner Neutralitätsgesetzes rechtmäßig sei (siehe dazu: FRI-Stellungnahmen HIER und HIER).
Im August 2020 urteilte das Bundesarbeitsgericht über § 2 des Berliner Neutralitätsgesetzes, dass es dahingehend ausgelegt werden müsse, dass für ein Kopftuchverbot eine hinreichend konkrete Gefahr für den Schulfrieden oder die staatliche Neutralität vorliegen müsste.4 Im Januar 2023  hat das Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde des Landes Berlin gegen dieses Urteil nicht zur Entscheidung angenommen (siehe dazu: FRI-Stellungnahme HIER).5 Damit hat auch in Berlin ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrerinnen keine Grundlage mehr.

BVerfG, Beschluss v. 27.01.2015, Az. 1 BVR 471/10, Rn. 116.

BVerfG, Beschluss v. 27.01.2015, Az. 1 BVR 471/10, Rn. 116.

3 BVerfG, Beschluss v. 27.01.2015, Az. 1 BVR 471/10, Rn. 123, 138.

BAG-Urteil v. 27.08.2020, Az. 8 AZR 62/19.

5 BVerfG, Beschl. v. 17.01.2023, Az. 1 BVR 1661/21.

BVerfG nimmt Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an: BAG-Urteil zu Kopftüchern an Schulen bleibt bestehen . In: Legal Tribune Online, 02.02.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50963/ (abgerufen am: 06.07.2023).


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