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Abstimmung im Kollegium

DARF EIN SCHULLEITER EINE ABSTIMMUNG IM KOLLEGIUM MACHEN, UM ZU ENTSCHEIDEN, OB EINE LEHRERIN MIT KOPFTUCH EINGESTELLT WIRD ODER NICHT?

In der Praxis ist ein Fall bekannt geworden, in dem der Direktor einer öffentlichen Schule die Einstellung einer Lehrerin mit Kopftuch davon abhängig machte, dass das Kollegium damit einverstanden ist. Zu diesem Zweck führte der Direktor eine Abstimmung im Kollegium durch. Eine solche Praxis ist rechtswidrig. Lediglich wenn eine konkrete Gefährdung des Schulfriedens oder der staatlichen Neutralität vorliegt, kann ein Verbot des Tragens des Kopftuches gerechtfertigt sein (siehe dazu: hier).

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