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Gebet in der Schule (Schüler)

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Das Gebet als rituelle Pflicht
Das rituelle Pflichtgebet stellt für Muslime eine von fünf Säulen ihrer Religion dar, bei dem sie sich fünfmal am Tag in einem persönlichen Gespräch an ihren Schöpfer wenden. Die Pflicht zum Gebet leiten Muslime direkt aus dem Quran ab:

„(…) Das Gebet ist den Gläubigen zu bestimmten Zeiten vorgeschrieben.“ (Sure 4, Vers 103)

Positive Wirkung des Gebets
Muslime erfüllen mit dem pünktlichen Beten jedoch nicht nur eine religiöse Pflicht. Das Gebet hat sowohl auf die Betenden als auch ihre Umwelt eine positive Wirkung, weil sich die Betenden während des Gesprächs mit ihrem Schöpfer in einen spirituellen Zustand der Ruhe begeben, in welchem sie u.a. für ihre Fehltritte um Vergebung und um Erfüllung ihrer Wünsche bitten. So stellen sich im Anschluss an ein aufrichtiges Gebet etwaige Konflikte mit den Mitmenschen schon ganz anders dar. Zudem hilft das Gebet bei der Bewältigung des täglichen Schulstresses.

Zeiten des Gebets
Die Gebetszeiten der fünf täglichen Pflichtgebete richten sich nach dem Stand der Sonne, wodurch der jeweilige Zeitraum für das Morgen-, Mittags-, Nachmittags-, Abend- und Nachtgebet definiert wird. Aufgrund der sich ändernden Sonnenstunden im Laufe der Jahreszeiten ändern sich daher auch die Gebetszeiten, so dass je nach Schultaglänge im Sommer oft nur das Mittags- und ggf. das Nachmittagsgebet und im Winter auch das Abendgebet in die Schulzeit fallen können.

Potential für kontroverse Diskussionen
Obgleich sich an vielen Schulen pragmatische Lösungen für das Gebet gefunden haben, kann das Gebet im Einzelfall kontroverse Diskussionen auslösen, weil sich Fragen nach der sog. negativen Religionsfreiheit bzw. dem elterlichen Erziehungsrecht der MitschülerInnen, dem Neutralitätsgebot des Staates oder der Wahrung des Schulfriedens stellen können.

Rechtslage & Handlungsempfehlungen
Vor diesem Hintergrund sollten folgende Hinweise im Schulalltag berücksichtigt werden, die der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Gebet in der Schule entsprechen:

1. SchülerInnen haben grundsätzlich ein Recht aus Artikel 4 GG - Religionsfreiheit, während der Schulpausen oder während der Freistunden in der Schule ihr religiöses Pflichtgebet zu verrichten. In der Regel dauert das Gebet nur ca. 5 Minuten. Dagegen spricht auch nicht das Neutralitätsgebot des Staates, solange die Schule nicht zum Gebet animiert, sondern die SchülerInnen aus freien Stücken beten.

2. Zur Vermeidung von Konflikten empfiehlt sich, folgenden Rahmen für das Gebet umzusetzen:

a) Zusammen mit den betenden SchülerInnen sollten zunächst Gebetszeiten besprochen und geeignete Gebetsorte gefunden werden, die die religiösen Bedürfnisse der Betenden erfüllen.

b) Gebetsorte sollten nicht ohne Weiteres einsehbar sein, weil die MitschülerInnen das Recht haben, nicht zwangsweise mit dem Gebet konfrontiert zu werden. Zufällige Begegnungen mit dem Gebet sind hingegen hinzunehmen.

c) Betende sollten darauf hingewiesen werden, dass sie Nichtbetende nicht zum Beten animieren oder diskriminieren dürfen.

d) Ein Gebetsverbot ist (vorübergehend) nur im absoluten Ausnahmefall gerechtfertigt, in dem der Schulfrieden konkret gefährdet ist, z.B. wegen tatsächlicher unlösbarer Konflikte zwischen Betenden und Nichtbetenden, die nicht mit anderen erzieherischen Maßnahmen gelöst werden können. Die Möglichkeit der Einrichtung eines Gebetsraums oder eines Raums der Stille, der Konflikten vorbeugt, geht immer einem Gebetsverbot vor.


Literaturhinweise

· FAQ  - Gebet in der Schule (https://www.recht-islam.de/faq/beten/beten-in-der-schule).

· Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Schutz vor Diskriminierungen im Schulbereich, Esslingen.

· Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 30.11.2011 - 6 C 20.10, abrufbar unter: https://www.recht-islam.de/urteile/id/das-gebet-in-der-schulpause-als-teil-der-glaubensfreiheit.

· Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung: Vielfalt in der Schule, Hamburg.


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