DARF EINE MUSLIMIN MIT KOPFTUCH ALS ERZIEHERIN IN EINER ÖFFENTLICHEN KINDERTAGESSTÄTTE ARBEITEN?
Nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2016 sind generelle Kopftuchverbote für Erzieherinnen in öffentlichen Kindertagesstätten verfassungswidrig. 1 Ein Kopftuchverbot ist nur im Einzelfall zulässig, insbesondere wenn eine hinreichend konkrete Gefahr für den Frieden in der Kindertagesstätte vorliegt. 2
1 BVerfG, Beschluss v. 18.10.2016, Az. 1 BvR 354/11.
2 BVerfG, Beschluss v. 18.10.2016, Az. 1 BvR 354/11, Rn. 55.