KÖNNTE DIE EINFÜHRUNG EINER GESETZLICHEN SCHULUNIFORMPFLICHT SCHÜLERINNEN DAS TRAGEN EINES KOPFTUCHES VERBIETEN?
Kurzantwort: Sollte eine gesetzliche Schuluniformpflicht eingeführt werden, könnte sie muslimischen Schülerinnen nicht das Tragen eines Kopftuches verbieten.
Derzeit gibt es kein Bundesland mit einer gesetzlichen Schuluniformpflicht. Wenn nun eine ausnahmslose Schuluniformpflicht (einschließlich der Kopfbedeckung) durch eine hinreichend bestimmte gesetzliche Grundlage eingeführt werden würde, würde ein daraus resultierendes Kopftuchverbot die Religionsfreiheit der muslimischen Schülerinnen aus Artikel 4 Absatz 1 Grundgesetz unverhältnismäßig beschränken (siehe dazu allgemein: hier).1 Letztlich lassen sich die Ziele der Schuluniform, wie die Stärkung des Zusammengehörigkeitsgefühls in der Schule, die Beendigung von Modewettbewerben und die Reduzierung des Stellenwerts von teuren Kleidungen unter den Schülern, auch mit einem farblich angepassten Kopftuch erreichen. Ein Kopftuchverbot wäre daher zur Zweckerreichung nicht erforderlich und daher nicht verhältnismäßig.2
1 Coumont, Muslimische Schüler und Schülerinnen in der öffentlichen Schule, S. 206 ff.; a.A. Kokott, in: Sachs (Hrsg.), GG-Komm., 8. Aufl. 2018, Art. 4 Rn. 64.
2 Coumont, Muslimische Schüler und Schülerinnen in der öffentlichen Schule, S. 206 ff.; Coumont, Islamische Glaubensvorschriften und öffentliche Schule, in: ZAR 2009, S. 9 (11f.); a.A. Kokott, in: Sachs (Hrsg.), GG-Komm., 8. Aufl. 2018, Art. 4 Rn. 64.