DARF EINE MUSLIMIN MIT KOPFTUCH ALS ERZIEHERIN IN EINER ÖFFENTLICHEN KINDERTAGESSTÄTTE ARBEITEN?
Nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2016 sind generelle Kopftuchverbote für Erzieherinnen in öffentlichen Kindertagesstätten verfassungswidrig.1 Ein Kopftuchverbot ist nur im Einzelfall zulässig, insbesondere wenn eine hinreichend konkrete Gefahr für den Frieden in der Kindertagesstätte vorliegt.2
1 BVerfG, Beschluss v. 18.10.2016, Az. 1 BvR 354/11.
2 BVerfG, Beschluss v. 18.10.2016, Az. 1 BvR 354/11, Rn. 55.