Vor dem Amtsgericht Luckenwalde wurde kürzlich die Scheidungssache eines muslimischen Ehepaares verhandelt. Der zuständige Familienrichter ordnete im Rahmen des Verfahrens, wie in der Regel auch üblich, das persönliche Erscheinen der Eheleute an. Atypisch war jedoch die mit der Ladungsverfügung der Ehefrau verbundene Anordnung, mit folgendem Wortlaut:
"Es wird darauf hingewiesen und zugleich um Beachtung gebeten aus gegebenem Anlass, dass religiös motivierte Bekundungen wie Kopftuch usw. im Gerichtssaal während der Verhandlung nicht erlaubt werden. (...)"
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