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Islamische Hochschulgemeinde?

DÜRFEN MUSLIMISCHE STUDENTEN EINE ISLAMISCHE (MUSLIMISCHE) HOCHSCHULGEMEINDE GRÜNDEN?

Die religiöse Vereinigungsfreiheit wird explizit in Artikel 140 Grundgesetz i.V.m. Artikel 137 Absatz 2 WRV erwähnt, obwohl sie schon im umfassend zu verstehenden Grundrecht auf Religionsfreiheit aus Artikel 4 Grundgesetz geschützt wird.1  Vom Schutzbereich umfasst ist die Freiheit eine Vereinigung zu bilden, einer solchen beizutreten, in dieser sich zu betätigen oder aber aus einer solchen auszutreten.2  Mithin haben muslimische Studenten das Recht, eine islamische (muslimische) Hochschulgemeinde zu gründen.


1 A. Frhr. v. Campenhausen. Religionsfreiheit, in. HStR VII, 2009, § 157, Rn.  98.

2 Pieroth/Schlink, Grundrechte Staatsrecht II, 20. Aufl. Rn. 727.

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