Sind islamische Ehen (Nikkah) in Deutschland anerkannt?
Kurzantwort: Ausschließlich islamisch geschlossene Ehen (Nikkah) sind in Deutschland nicht anerkannt. In Deutschland erfordert eine gültige Ehe gemäß §§ 1310 ff. BGB, Art. 6 GG staatliche Mitwirkung. Im Ausland geschlossene islamische Ehen sind nur anerkannt, wenn sie gemäß Art. 13 Abs. 1 EGBGB im Herkunftsstaat rechtlich gültig sind.
Nach den §§ 1310 ff. BGB bedarf es zur Eingehung einer Ehe im Rechtssinne der staatlichen Mitwirkung.1 Die Mitwirkung des Staates bei der Eheschließung ist ein grundlegendes Merkmal einer in Deutschland geschlossenen Ehe und Voraussetzung für den grundrechtlichen Schutz des Art. 6 Abs. 1 GG. Somit wäre eine Eheschließung in Deutschland, welche ausschließlich nach islamischen Regelungen erfolgt, ungültig.2
Wurde die Ehe im Ausland zwischen Ehegatten geschlossen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben, ist die islamische Trauung gemäß Artikel 13 Abs. 1 EGBGB in Deutschland nur anerkannt, wenn die Eheschließung auch in dem jeweiligen Staat rechtsgültig.3
1 BVerfGE, Beschluss v. 07.10.1970, Az. 1 BvR 409/67.
2 Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages (15. Februar 2016). „Zur Anerkennung von religiös geschlossenen Ehen und Ehen mit minderjährigen Ehepartners in der Bundesrepublik Deutschland“. Az. WD 7–3000–019/16.
3 Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages (15. Februar 2016). „Zur Anerkennung von religiös geschlossenen Ehen und Ehen mit minderjährigen Ehepartners in der Bundesrepublik Deutschland“. Az. WD 7–3000–019/16.