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Burkini im öffentlichen Schwimmbad

DARF EIN ÖFFENTLICHES SCHWIMMBAD EINER MUSLIMA DAS TRAGEN EINES BURKINIS VERBIETEN?

Kurzantwort:  Ein öffentliches Schwimmbad darf einer Muslima das Tragen eines Burkinis nicht verbieten.

Das Baden in einem öffentlichen Schwimmbad ist grundsätzlich jedermann gestattet. Der Staat übernimmt mit der Errichtung und Unterhaltung von Badeanstalten eine sog. „öffentliche Daseinsvorsorge“.1  Dabei ist der Staat gemäß Artikel 1 Absatz 3 Grundgesetz an die Grundrechte gebunden.

Die Nutzung der Badeanstalt ist aber nur unter Beachtung der dort gültigen Badeordnung gestattet. Nach den Badeordnungen der Badeanstalten ist der Aufenthalt im sog. Nassbereich nur mit der „üblichen Badebekleidung“ gestattet. So sind Fälle bekannt geworden, in denen Badeanstalten vereinzelt der Auffassung waren, dass der Burkini keine „übliche Badebekleidung“ darstellt. Was unter „üblicher Badekleidung“ zu verstehen ist, muss allerdings im Lichte der Religionsfreiheit gemäß Artikel 4 des Grundgesetzes verfassungskonform ausgelegt werden. Eine Muslima, die aus religiösen Gründen einen Burkini trägt, kann sich auf die Religionsfreiheit gemäß Artikel 4 des Grundgesetzes berufen. Das Verbot des Burkinis bedarf daher einer besonderen Rechtfertigung. Eine solche Rechtfertigung könnte insbesondere in der Wahrung der Volksgesundheit liegen. So wird ein Burkiniverbot zum Teil damit begründet, dass ein Burkini unhygienisch oder gefährlich und deshalb keine übliche Badebekleidung sei. Beide Gründe sind jedoch mittlerweile widerlegt. Die Deutsche Gesellschaft für das Badewesen hat in diesem Sinne klargestellt, dass die heutigen Burkinis, die aus nicht saugenden Materialien bestehen, als „übliche Badebekleidung“ einzustufen sind.2  Badeanstalten dürfen das Tragen solcher Burkinis mithin nicht verbieten.


1 AG Würzburg, Urteil v. 11.06.1991, Az. 15 C 813/91, in NJW-RR 1993, S. 1332 (1333).

Deutsche Gesellschaft für das Badewesen, abrufbar unter: https://www.dgfdb.de/unser-angebot/haeufig-gestellte-fragen-faq , letzter Abruf 05.06.2023.


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