© brazzo/istockphoto

Events

Schwerbehinderung und Pflegegrad - Rechte im Krankheitsfall

Laut Statistischem Bundesamt leben Ende 2023 rund 7,9 Millionen Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung in Deutschland – das entspricht 9,3 % der Bevölkerung (Pressemitteilung Nr. 281 vom 19. Juli 2024). Dennoch verzichten unzählige weitere Anspruchsberechtigte auf die Anerkennung eines Grades der Behinderung (GdB) oder eines Pflegegrads, nicht selten aus Unkenntnis, Unsicherheit oder aufgrund weitverbreiteter Fehleinschätzungen. Dabei steht Betroffenen Nachteilsausgleich zu, insbesondere steuerliche Erleichterungen, besonderer Kündigungsschutz sowie Zusatzurlaub.  

Beim nächsten Hybrid-FRI-Infoabend am Donnerstag, 22.05.25 um 19 Uhr beleuchtet Dipl. Wirtschaftsjuristin Malika El Ghazouani praxisnah,  bei welchen Krankheitsbildern – etwa einer plötzlichen Krebsdiagnose oder einer chronischen Erkrankung auch bei Kindern – ein Antrag auf einen Behinderten- und Pflegegrad sinnvoll ist und wie Betroffene diese Rechte geltend machen können. Seit diesem Jahr sind für Betroffene wichtige Änderungen in Kraft getreten.  

Eine Anmeldung zur Veranstaltung ist zwingend erforderlich unter einem der folgenden Links:

>Onlineteilnahme 

> Präsenzteilnahme

Um Ihnen ein besseres Nutzererlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Durch Nutzung dieser Seite stimmen Sie unserer Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.